Fünf Kirchen und christliche Organisationen der Schweiz haben am Montag, 12. Oktober 2026, zehn ethische Grundsätze zur künstlichen Intelligenz veröffentlicht. Unter einem Titel, den swissinfo.ch auf Englisch mit «Humanity in the Digital Age» (die Menschlichkeit im digitalen Zeitalter) wiedergibt, will das Dokument das christliche Menschenbild mit den konkreten Herausforderungen der KI verbinden, wie es in der gemeinsamen Mitteilung der Unterzeichnenden heisst, die von der Agentur Keystone-SDA verbreitet wurde.
Wer diese Leitlinien verabschiedet hat
Der Text wurde von der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), der Schweizer Bischofskonferenz, dem Dachverband Freikirchen.ch, der Christkatholischen Kirche der Schweiz und der Schweizerischen Evangelischen Allianz erarbeitet. Rita Famos, Präsidentin der EKS, bezeichnet es als «ermutigend», dass sich diese fünf Akteure gemeinsam zum Thema äussern.
Der Rahmen der Initiative verdient eine Präzisierung. Die Verfasser sind keine Behörden: Es handelt sich weder um ein Gesetz noch um eine Verordnung noch um eine Empfehlung eines Bundesamts. Gemäss der Präsentation sollen diese Grundsätze den kirchlichen Institutionen, den Gemeinschaften und den betroffenen Organisationen als Orientierung dienen. Die verfügbaren Informationen erwähnen weder einen Kontrollmechanismus noch Sanktionen noch einen Zeitplan für die Umsetzung. Es handelt sich also um einen internen Referenzrahmen, dessen Wirkung davon abhängen wird, wie jede Organisation ihn aufgreift.
Was die Grundsätze besagen
Der Ausgangspunkt ist einfach formuliert: Technologische Möglichkeiten sollen daran gemessen werden, was sie zum menschlichen Wohlergehen beitragen. KI, so erinnern die Unterzeichnenden, verändert die Art, wie wir lernen, wie wir arbeiten und wie wir miteinander umgehen.
Nur einer der zehn Grundsätze wird im Bericht von swissinfo.ch wörtlich zitiert: «Wahrheit erfordert Prüfung und Transparenz» (aus dem Englischen übersetzt). So formuliert berührt er sehr praktische Fragen für Institutionen, die Texte, Mitteilungen oder Inhalte für ihre Mitglieder produzieren: prüfen, was ein Werkzeug erzeugt, und transparent über dessen Einsatz sein. Die Einzelheiten der neun übrigen Grundsätze sind in der Agenturmeldung nicht enthalten.
Für Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, sollen diese Leitlinien theologische Fragen mit dem konkreten Einsatz von KI-Werkzeugen verbinden. Frank Bangerter, Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz, betont seinerseits die soziale Dimension: KI dürfe nicht nur jenen nützen, die bereits Macht besitzen. «Technischer Fortschritt ist nur dann gut, wenn er allen dient», sagt er und fügt hinzu, diese Grundsätze müssten bewusst die Menschen berücksichtigen, die sonst auf der Strecke blieben.
Im Fahrwasser Roms
Die Schweizer Initiative folgt wenige Monate auf die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. Im Mai rief das Oberhaupt der katholischen Kirche, die weltweit 1,4 Milliarden Gläubige zählt, darin zu strengen internationalen Regeln für den Einsatz von KI auf. Der über 100 Seiten lange Text mit dem Titel «Magnifica Humanitas» warnt vor den zahlreichen Gefahren dieser Technologie für das menschliche Zusammenleben und hebt zugleich die Möglichkeiten hervor, die sie eröffnet.
Die beiden Vorstösse bewegen sich allerdings nicht auf derselben Ebene. Der Papst plädiert für internationale Regeln, die ein Eingreifen der Staaten voraussetzen würden. Die Schweizer Kirchen und Organisationen hingegen geben sich einen Nutzungsrahmen für ihre eigenen Strukturen, ohne darüber hinaus regulieren zu wollen.
Ein Rahmen unter vielen
In der Schweiz reiht sich ein solcher Text in die Chartas, Leitlinien und Verhaltenskodizes ein, die zahlreiche Organisationen – ob Unternehmen, Hochschulen, Verwaltungen oder Redaktionen – verabschieden, um den Einsatz von KI in ihren eigenen Reihen zu regeln. Gemeinsam ist diesen Dokumenten, dass sie auf interne Praktiken einwirken, statt allgemeine Pflichten festzulegen, die Sache des Gesetzgebers sind. Die Leitlinien der Kirchen folgen dieser Logik der Selbstregulierung, mit zwei Besonderheiten: einer ausdrücklich theologischen Grundlage und einer erklärten Aufmerksamkeit für die Menschen, die am stärksten Gefahr laufen, von der Technologie abgehängt zu werden.
Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Institutionen, Gemeinschaften und Organisationen diese Grundsätze in ihren Alltag übertragen. Da der vollständige Text der zehn Grundsätze in der Agenturmeldung nicht wiedergegeben wird, lässt sich ihre genaue Tragweite erst bei dessen Lektüre ermessen.




