In Frankreich hat der Finanzausschuss am Mittwoch, 7. Oktober, einen Änderungsantrag zum Budgetentwurf 2027 angenommen, der den Umtausch von Kryptoanlagen in Stablecoins steuerpflichtig machen würde. Das berichtet das Journal du Coin in einem Artikel vom 9. Oktober 2026, der einen offen kritischen Ton anschlägt. Es handelt sich um eine Abstimmung im Ausschuss: Der Text hat keine Gesetzeskraft und muss noch mehrere parlamentarische Etappen durchlaufen.
Was angenommen wurde, und von wem
Laut dem Journal du Coin ist die Massnahme im Änderungsantrag I-CF1826 enthalten, den der kommunistische Abgeordnete Nicolas Sansu und sechzehn Abgeordnete seiner Fraktion (GDR) eingereicht haben. Sie gehört nach Zählung des Mediums zu den zehn Änderungsanträgen zu Kryptoanlagen im Budget 2027. Das Medium präzisiert, dass die Regierung diese Massnahme nicht in ihren ursprünglichen Entwurf aufgenommen hatte.
Der Änderungsantrag hebt ab dem 1. Januar 2027 den Steueraufschub auf, von dem der Umtausch von Kryptoanlagen in Stablecoins heute profitiert. Zudem schreibt er die Regeln zur Berechnung des Anschaffungspreises neu. Laut dem Journal du Coin zielt er nur auf E-Geld-Token im Sinne der europäischen MiCA-Verordnung. In seiner Begründung ist von einem «Loch in der Gesetzgebung» die Rede, und das Vereinigte Königreich sowie Italien werden als Beispiele genannt.
Was sich für die Inhaber ändern würde
Das Journal du Coin fasst die geltende Regel zusammen: Der Kapitalgewinn einer Privatperson wird erst besteuert, wenn ihre Kryptoanlagen in ein gesetzliches Zahlungsmittel wie den Euro umgewandelt werden oder zur Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung dienen. Der Umtausch in einen Stablecoin wird daher derzeit nicht besteuert. Der genannte Steuersatz beträgt 31,4 Prozent, mit einer Befreiung, wenn die jährlichen Veräusserungen unter 305 Euro bleiben – eine Schwelle, die der Änderungsantrag laut der vom Medium veröffentlichten Tabelle nicht ändert.
Träte der Änderungsantrag in Kraft, würde der Umtausch in einen Stablecoin genügen, um die Steuer auszulösen. Das Journal du Coin nennt ein Beispiel: Ein für 30'000 Euro gekaufter Bitcoin, der in Stablecoins umgetauscht wird, wenn er 100'000 Euro wert ist, ergibt einen Gewinn von 70'000 Euro. Beim Satz von 31,4 Prozent entspräche das 21'980 Euro Steuern bereits beim Umtausch, während dieser Betrag heute erst bei der Rückkehr in den Euro oder bei einer Ausgabe fällig wird. Der Tausch einer Kryptoanlage gegen eine andere bliebe steuerfrei, ebenfalls laut der Tabelle des Mediums.
Zu den internationalen Vergleichen, die der Änderungsantrag anführt, relativiert das Journal du Coin: Das Vereinigte Königreich besteuert den Umtausch in Stablecoins zwar, jedoch je nach Einkommen mit 18 oder 24 Prozent und nach einem jährlichen Freibetrag von 3000 Pfund auf den Gewinnen. Italien hat seinen Satz per 1. Januar 2026 auf 33 Prozent angehoben, mit einem Satz von 26 Prozent auf MiCA-konforme Euro-Stablecoins.
Der Ursprung der Idee: ein Gastbeitrag von Firmenchefs
Das Journal du Coin bringt den Änderungsantrag mit einem Gastbeitrag in Verbindung, den drei Führungskräfte der Branche am 18. Mai 2026 in Le Monde veröffentlicht haben: Jean Meyer, Mitgründer und CEO der Neobank Deblock, Pierre Morizot, Mitgründer und CEO von Waltio, Anbieter einer Software zur Berechnung der Steuer auf Kryptoanlagen, und Damien Patureaux, Mitgründer und Leiter von Lyzi, einer Lösung für Zahlungen mit Kryptoanlagen bei Händlern. Das Medium weist selbst darauf hin, dass Waltio bis 2025 sein Geschäftspartner war.
Laut dem Journal du Coin forderte der Gastbeitrag zweierlei: den Kapitalgewinn bereits beim Umtausch einer Kryptoanlage in einen Stablecoin zu besteuern, wobei die Rückkehr in den Euro neutral würde, und die Steuer pro Anlage statt auf das gesamte Portfolio zu berechnen. Die Unterzeichnenden bezeichneten die ausstehenden Gewinne darin als «ebenso viel Steuerbemessungsgrundlage, die ausserhalb des französischen Bankensystems schlummert», und schätzten die Mindereinnahmen auf 1 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr.
Zur Verteidigung der Reform machen ihre Befürworter laut dem Medium geltend, dass ein regulierter Stablecoin rechtlich E-Geld sei. Sie können sich zudem auf den Rechnungshof stützen, der im Dezember 2023 das französische Regime als «für die Verwendung von Krypto-Assets als Zahlungsmittel ungeeignet» beurteilte.
Die Gegenpositionen
Der Präsident der Adan (Association pour le développement des actifs numériques), Stanislas Barthelemi, sagte gegenüber dem Journal du Coin, was die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge betreffe, sei der Verband «selbstverständlich dagegen». «Sich nicht öffentlich zu äussern, heisst nicht, dass der Verband dafür ist, die überwältigende Mehrheit ist gegen diese Massnahmen», fügte er hinzu und versicherte, diese Massnahmen würden schliesslich verworfen, andernfalls «werden wir gemeinsam sehr hart zuschlagen».
Das Journal du Coin hält fest, dass zu den Mitgliedern der Adan zwei Emittenten von Euro-Stablecoins gehören, Circle und Société Générale Forge, deren Token in die vom Änderungsantrag anvisierte Kategorie fallen. Es weist zudem darauf hin, dass zwei der drei Unternehmen, deren Chefs den Gastbeitrag unterzeichnet haben, Mitglieder des Verbands sind.
In einem am 30. September veröffentlichten und vom Medium zitierten Editorial prangert der Anwalt Alexandre Lourimi (Kanzlei ORWL) eine Diskriminierung zwischen konformen und nicht konformen Stablecoins an: Auf regulierte Token beschränkt, würde die Reform «den nicht MiCA-konformen Dollar-Stablecoins eine Prämie verschaffen». Er schlägt stattdessen vor, die Berechnung des Anschaffungspreises zu überarbeiten.
Die Analyse des Journal du Coin
Über die Fakten hinaus ist der Artikel des Journal du Coin ein Meinungsbeitrag. Das Medium ist der Ansicht, dass die Reform den Steuervorteil von jenen, die in Stablecoins bleiben, zu jenen verschieben würde, die ausgeben oder in Euro zurücktauschen, und betont, dass die Geschäftsfelder der Unterzeichnenden des Gastbeitrags (Krypto-Neobank, Zahlungen, Berechnung von Kapitalgewinnen) davon profitieren, dass Geld zirkuliert. Es hält jedoch fest, dass «nichts davon das Argument falsch macht, und man kann in gutem Glauben eine Reform verteidigen, die einem gelegen kommt».
Allgemeiner sieht das Journal du Coin in dieser Debatte das Zeichen einer Branche, die von Zulassungen und vom Staat abhängig geworden ist, und bedauert, dass «die Privatperson, die als Erste betroffen ist», niemanden hatte, der sie vertritt. Diese Einschätzungen sind jene des Mediums.
Nächste Schritte: Noch ist nichts Gesetz
Laut dem Journal du Coin geht die Beratung im Plenum ab dem 13. Oktober vom Text der Regierung aus, und die feierliche Abstimmung über den Einnahmenteil ist auf den 20. Oktober angesetzt. Der Präsident der Adan nennt danach die Stellungnahme der Regierung, den Senat und den paritätischen Vermittlungsausschuss als entscheidende Etappen. Das Medium erinnert daran, dass eine andere im Ausschuss angenommene Massnahme, die Deklaration von Wallets ab 5000 Euro, am 28. April 2026 im paritätischen Vermittlungsausschuss schliesslich gestrichen worden war.
In diesem Stadium bleibt die Besteuerung des Umtauschs in Stablecoins somit ein im Ausschuss angenommener Vorschlag und keine geltende Steuerregel.
Quellen
- Journal du Coin, «Taxe sur les stablecoins : qui a vendu vos impôts à Bercy ?», 9. Oktober 2026.
Der Text des Änderungsantrags I-CF1826 ist im Quellartikel nicht verlinkt.



