Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat in einer Medienmitteilung vom 29. September 2026 bekannt gegeben, dass sie ein Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär abgeschlossen hat. Es betraf Private-Debt-Kredite an eine europäische Gruppe sowie Kundenbeziehungen mit Bezug zu zwei russischen politisch exponierten Personen (PEP). Laut FINMA hat die Bank in schwerer Weise gegen Aufsichtsrecht verstossen, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement und gegen die gesetzlichen Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Verfahren zusammengelegt
Ein erstes Verfahren wurde im Dezember 2024 eröffnet, und zwar zu mehreren Krediten, die an verschiedene Gesellschaften einer europäischen Gruppe und an deren Gründer vergeben worden waren; beide werden nicht namentlich genannt. Bereits im Juni und Dezember 2023 sowie im Mai 2024 hatte die FINMA umfangreiche Sofortmassnahmen angeordnet, namentlich wegen Schwächen in der Kreditpraxis und bei der Geldwäschereibekämpfung.
Im August 2025 richtete sich ein zweites Verfahren auf mögliche Verstösse gegen die Geldwäschereivorschriften bei Kunden mit Verbindungen zu zwei russischen PEP; im September 2025 folgten Sofortmassnahmen. Da beide Fälle das Risikomanagement und die Kultur der Bank betrafen, hat die FINMA sie zusammengelegt. Nach ihren Angaben ist es das fünfte Verfahren, das sie in weniger als zehn Jahren gegen das Institut abschliesst.
Die Private-Debt-Kredite
Laut FINMA baute Julius Bär ab 2018 ein Private-Debt-Geschäft auf, dessen Darlehen in der Regel nicht durch traditionelle Sicherheiten, sondern durch nicht kotierte Aktien der Kreditnehmer gedeckt waren. Ab September 2019 gewährte die Bank der europäischen Gruppe und ihrem Gründer acht Kredite, die 2022 und 2023 insgesamt mehr als CHF 1 Milliarde erreichten. Die Aufsichtsbehörde beanstandet unter anderem:
- eine ungeeignete Organisation und personelle Ausstattung: Lange fehlten interne Reglemente, wirksame Kontrollen und geschultes Personal;
- ein Geschäft, das nicht zur Strategie einer ausschliesslich auf Private Banking spezialisierten Bank passte;
- zahlreiche ignorierte Warnsignale, ständig überschrittene, von der Bank selbst festgelegte Limiten pro Schuldner sowie Verstösse gegen die Meldepflichten zu Klumpenrisiken;
- Interessenkonflikte und unangemessene Anreize, da Mitarbeitende und externe Vermittler Löhne und Provisionen in Millionenhöhe erhielten.
Laut FINMA hat die Bank zudem intransparente Transaktionen mit Titeln der Gruppe erleichtert und die Gruppe im Gegenzug zu einer Durchlauftransaktion von EUR 60 Millionen veranlasst. Ende 2022 bildete ihr Kreditportfolio die wirtschaftliche Realität somit nicht ab. Das per Ende 2023 offene Engagement von CHF 586 Millionen musste vollständig abgeschrieben werden.
Die Beziehungen zu zwei russischen PEP
Laut FINMA hat die Bank trotz des hohen Risikos dieser Kunden während mehrerer Jahre die Herkunft der Vermögenswerte nicht angemessen abgeklärt und negative Presseberichte sowie verdächtiges Verhalten nicht mit genügender Sorgfalt geprüft. Zudem verletzte sie ihre Meldepflichten im Sinne des Geldwäschereigesetzes.
2019 machte die Bank eine Ausnahme von ihren Regeln («Know Your Client Exception to Policy», KYC-EtP) und stützte sich dabei auf die Unterstützung eines ihrer Mitarbeitenden zugunsten des PEP-Kunden. Bei späteren Kontrollen stellte sie diese Ausnahme nicht in Frage, obwohl dieser Mitarbeitende enge persönliche Beziehungen zur Familie dieses Kunden hatte.
Die Massnahmen
Die Bank hat bereits gehandelt: 2025 hat sie auf Verlangen der FINMA ihren Risikoappetit neu festgelegt und beschlossen, sich schrittweise von Kunden und Vermögenswerten zu trennen, die damit nicht mehr vereinbar sind. Sie hat das Private-Debt-Geschäft aufgegeben, ihre Kredite reduziert, ihre Kontrollen verstärkt, ihre Vergütungen überarbeitet und einen Kulturwandel eingeleitet. Die Aufsichtsbehörde anerkennt zudem Veränderungen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung in den letzten zwei Jahren; das heutige Führungsteam wurde nach den Vorfällen ernannt.
Einige Sofortmassnahmen wurden deshalb aufgehoben oder gelockert, namentlich zu Kapital und Liquidität, zu den Krediten und zu neuen Beziehungen mit PEP aus Hochrisikoländern. Die Medienmitteilung nennt ausserdem:
- Berichte an die FINMA bis 2032 zur Risiko-, Fehler- und Compliance-Kultur;
- die schrittweise Aufhebung des im September 2025 verhängten Verbots, neue Beziehungen mit PEP-Kunden aus Hochrisikoländern einzugehen, bis zum Abschluss des Abbaus der betroffenen Vermögenswerte;
- bis dahin zusätzliche Eigenmittel von CHF 250 Millionen, ein Betrag, der während des Verfahrens zeitweise höher lag;
- die vorgängige Genehmigung von Ausschüttungen an die Aktionäre, etwa Dividenden, durch die FINMA;
- die Einziehung von Gewinnen von rund CHF 10 Millionen, die laut der Aufsichtsbehörde mit den beiden Kundengruppen mit Bezug zu den russischen PEP unter Verletzung von Aufsichtsrecht erzielt wurden.
Die FINMA hat zudem Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende eröffnet, die für Verstösse verantwortlich sein könnten.
Was dies über die Aufsicht aussagt
Seit 2017 hat die FINMA in fünf Verfahren gegen Julius Bär schwere Verstösse festgestellt. Trotz teilweise ähnlicher Mängel und gezielter Massnahmen hat die Bank laut FINMA den nötigen Wandel ihrer Risiko- und Compliance-Kultur nicht vollzogen. Eine mögliche Lesart ist, dass die Aufsichtsbehörde hier auf eine langfristige Begleitung setzt, mit Berichten, die bis 2032 verlangt werden. Zu anderen Schweizer Banken sagt die Quelle nichts.




