Eine Koalition aus Gewerkschaften und politischen Parteien hat über 100'000 Unterschriften gegen ein kürzlich vom Parlament verabschiedetes Gesetz eingereicht, das Gesamtarbeitsverträgen (GAV) den Vorrang vor den von Kantonen oder Gemeinden festgelegten Mindestlöhnen geben würde. Laut SWI swissinfo.ch, das eine am 7. Oktober 2026 veröffentlichte Meldung von Keystone-SDA aufgreift, könnte das letzte Wort beim Volk liegen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nichts festgelegt.

Was das Gesetz vorsieht

Der vom Parlament verabschiedete Text würde es allgemeinverbindlich erklärten Branchen-GAV erlauben, Vorrang vor den gesetzlichen Mindestlöhnen zu haben, die auf kantonaler oder kommunaler Ebene beschlossen wurden. Konkret wäre in einer Branche, die von einem solchen Vertrag abgedeckt ist, das Lohnraster des GAV massgebend und nicht mehr die vom Kanton oder von der Stadt festgelegte Lohnuntergrenze.

Die Quelle nennt weder die betroffenen Branchen noch die fraglichen Beträge: Sie vergleicht die kantonalen Mindestlöhne nicht mit den Mindestlöhnen der GAV. Die tatsächliche Wirkung für ein Unternehmen oder eine angestellte Person hängt daher in jeder Branche vom Abstand zwischen diesen beiden Referenzen ab, einem Abstand, den die Quelle nicht beziffert.

Welche Kantone und Städte betroffen sind

Fünf Kantone wenden heute einen Mindestlohn an: Genf, Neuenburg, Basel-Stadt, Jura und Tessin. Drei von ihnen, Jura, Basel-Stadt und Tessin, sind vom Gesetz jedoch nicht betroffen, da ihre Bestimmungen allgemeinverbindlich erklärten GAV bereits heute den Vorrang einräumen. Daraus lässt sich ableiten, dass unter den Kantonen, die bereits einen Mindestlohn anwenden, Genf und Neuenburg betroffen wären. Die Quelle formuliert es nicht so.

Zudem haben mehrere Städte einen eigenen Mindestlohn eingeführt, darunter Zürich, Winterthur und Luzern. Die Quelle sagt nicht, ob diese Mindestlöhne in jeder dieser Städte bereits in Kraft sind.

Für Arbeitnehmende: erwartete Lohnerhöhungen, die ausbleiben könnten

Die direkteste Wirkung betrifft Mindestlöhne, die bereits angenommen, aber noch nicht in Kraft getreten sind. In den Kantonen und Städten, auf die das zutrifft, würden laut der Quelle mehrere Zehntausend Arbeitnehmende nicht davon profitieren, wenn das Gesetz zur Anwendung käme. Diese Zahl bleibt eine Gesamtschätzung: Eine Aufteilung nach Kanton, Stadt oder Branche wird nicht angegeben.

Für die betroffenen Haushalte bemisst sich das, was auf dem Spiel steht, also an der Differenz zwischen dem lokalen Mindestlohn, den sie erwartet hatten, und dem im GAV ihrer Branche vorgesehenen Lohn. Die Quelle liefert keine Grundlage, um diese Differenz abzuschätzen.

Für Arbeitgeber: welche Lohnreferenz gilt

Für Unternehmen würde das Gesetz die anzuwendende Referenz in den Branchen ändern, die von einem allgemeinverbindlich erklärten GAV abgedeckt sind: der Branchenvertrag statt des kantonalen oder kommunalen Mindestlohns. Für einen Arbeitgeber, der in Genf oder Neuenburg oder in einer Stadt mit Mindestlohn tätig ist, lautet die praktische Frage, welche der beiden Regeln für seine Angestellten gilt. Solange über das Schicksal des Gesetzes nicht entschieden ist, bleibt diese Unsicherheit bestehen. Auf die Folgen für die Lohnkosten oder die Planung der Unternehmen geht die Quelle nicht ein.

Was die beiden Lager vorbringen

Die Gegner, Gewerkschaften und Parteien, die sich in der Referendumskoalition zusammengeschlossen haben, bezeichnen das Gesetz als «Angriff auf Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen».

Die Quelle gibt weder die Argumente der Befürworter des Textes noch jene des Parlaments wieder, das ihn verabschiedet hat. Der Ausgewogenheit halber ist deshalb zu betonen, dass hier nur die Sicht der Gegner dokumentiert ist. Die Gründe, die für den Vorrang der GAV vorgebracht werden, sind noch darzulegen.

Nächste Schritte: eine wahrscheinliche, aber noch nicht festgelegte Abstimmung

Die Bundeskanzlei muss zunächst die Unterschriften prüfen und dann entscheiden, ob das Referendum zustande gekommen ist. Angesichts der Zahl der eingereichten Unterschriften dürfte dieser Schritt laut der Quelle kaum mehr als eine Formsache sein. Es handelt sich jedoch um eine Erwartung, noch nicht um einen Entscheid.

Wird das Referendum bestätigt, könnte die Abstimmung im Februar oder im Juni 2027 stattfinden. Auch hier handelt es sich um eine Prognose: Ein Datum ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.

Quellen