Am 12. August 2026 hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der sie die am selben Tag vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Bankenregulierung begrüsst. Diese Massnahmen sollen gemäss dem Titel der Mitteilung die «Too big to fail»-Regulierung stärken. Ein Punkt ist gleich zu Beginn festzuhalten: Es handelt sich um Vorschläge des Bundesrats, welche die SNB kommentiert. Die Mitteilung spricht von «vorgeschlagenen» und «vorgesehenen» Massnahmen und stellt sie weder als beschlossen noch als in Kraft getreten dar.
Ebenso ist der Umfang der Quelle zu präzisieren. Der Text der SNB ist kurz, auf Englisch verfasst und gibt die Position der Zentralbank wieder, nicht die Einzelheiten der Vorlagen des Bundesrats. Die Dokumente des Bundesrats selbst gehören nicht zu den für diesen Artikel verwendeten Quellen.
Schwächen, die die Krise der Credit Suisse aufgezeigt hat
Gemäss der SNB sind die vorgesehenen Massnahmen entscheidend, um die regulatorischen Schwächen zu beheben, welche die Krise der Credit Suisse aufgezeigt hat. Die Zentralbank sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einer weiteren Stärkung der Stabilität des Schweizer Finanzsystems.
Die Mitteilung zählt diese Schwächen nicht auf und geht nicht auf den Verlauf der Krise ein. Sie verknüpft auch nicht ausdrücklich jede Massnahme mit einer bestimmten Schwäche. Eine mögliche Lesart ist, dass die hervorgehobenen Themen (Liquidität, Stabilisierungsplanung, Abwicklungsfähigkeit, frühzeitiges Eingreifen, Zusammenarbeit zwischen Behörden) den Bereichen entsprechen, welche die SNB als vorrangig erachtet; die Quelle formuliert es allerdings nicht so.
Liquidität: Sicherheiten für die Zentralbank vorbereiten
Am ausführlichsten geht die SNB auf den Zugang zu Liquidität ein. Gemäss der Mitteilung sieht der Entwurf der Liquiditätsverordnung vor, dass systemrelevante Banken und mittelgrosse Banken genügend Sicherheiten vorbereiten müssen, um Zugang zu Liquiditätshilfe der Zentralbanken zu erhalten.
Die SNB erläutert die Logik dieser Anforderung: Damit sie im Bedarfsfall Liquiditätshilfe leisten kann, müssen die Banken in der Lage sein, ihr ihre Vermögenswerte als Sicherheiten zu übertragen.
Mehrere Angaben fehlen in der Quelle: Die Mitteilung beziffert den Umfang der geforderten Sicherheiten nicht, präzisiert nicht, welche Institute in die Kategorie der mittelgrossen Banken fallen, und nennt keine Frist für die Umsetzung. Zudem handelt es sich um einen Verordnungsentwurf, dessen endgültige Fassung gemäss der Quelle zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist.
Die ELF-Fazilität, verfügbar ab Anfang 2027
Die SNB fügt einen Punkt hinzu, der über die vom Verordnungsentwurf erfassten Banken hinausgeht. Zur Stärkung der Finanzstabilität ist es ihrer Ansicht nach wichtig, dass sich möglichst viele Banken auf eine Teilnahme an der Extended Liquidity Facility (ELF) vorbereiten, die ab Anfang 2027 verfügbar sein wird.
Die Formulierung ist als Ermutigung zu verstehen: Die Mitteilung sagt nicht, dass diese Teilnahme für alle Banken obligatorisch wäre. Sie beschreibt auch weder die Zugangsbedingungen noch die Funktionsweise dieser Fazilität.
Die weiteren von der SNB unterstützten Bereiche
Die SNB gibt an, auch die übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zu begrüssen, insbesondere jene zu:
- der Stabilisierungsplanung («recovery planning») und der Abwicklungsfähigkeit («resolvability») der systemrelevanten Banken;
- den Möglichkeiten der FINMA zum frühzeitigen Eingreifen;
- der Zusammenarbeit zwischen Behörden bei der Prävention und Bewältigung von Finanzkrisen.
Zu diesen drei Bereichen beschränkt sich die Mitteilung darauf, die Unterstützung der SNB auszudrücken. Sie beschreibt weder den Inhalt der Massnahmen noch die Art und Weise, wie sie die geltenden Regeln ändern würden. Leserinnen und Leser, die deren genaue Tragweite kennen möchten, müssen sich an die Texte des Bundesrats halten.
Ein Gesamtpaket mit den am 22. April 2026 angekündigten Massnahmen
Die SNB stellt diese Vorschläge in einen grösseren Zusammenhang. Ihrer Ansicht nach sind die am 12. August 2026 kommunizierten Massnahmen zusammen mit jenen, die der Bundesrat am 22. April 2026 angekündigt hat, wesentlich, um die «Too big to fail»-Regulierung zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit des Schweizer Finanzsystems zu stärken. Die Mitteilung geht nicht näher auf die Massnahmen vom April ein.
Was sich für die Grossbanken ändern würde
Würden die Massnahmen in der von der SNB beschriebenen Form beschlossen, wären die systemrelevanten Banken in mehrfacher Hinsicht betroffen: bei der Vorbereitung von Sicherheiten für den Zugang zur Liquiditätshilfe der Zentralbanken sowie bei der Stabilisierungsplanung und der Abwicklungsfähigkeit. Auch die mittelgrossen Banken wären von der im Entwurf der Liquiditätsverordnung vorgesehenen Anforderung zu den Sicherheiten betroffen.
Über diese Punkte hinaus lässt sich anhand der Quelle die konkrete Wirkung für die Institute nicht abschätzen: Sie nennt weder Kosten noch einen Zeitplan für die Verabschiedung noch eine Liste der betroffenen Banken. Die SNB weist darauf hin, dass weitere Informationen auf ihrer Website verfügbar sind.




