Die Schweiz und China haben einen Schritt bei der Revision ihres Freihandelsabkommens gemacht. Gemäss einer Medienmitteilung des SECO vom 20. August 2026 gaben Bundespräsident Guy Parmelin und der chinesische Handelsminister Wang Wentao an diesem Tag bei einem Treffen in Bern bekannt, dass die Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China abgeschlossen sind.
Vorab ist klarzustellen, was diese Ankündigung umfasst: Abgeschlossene Verhandlungen sind noch kein Abkommen in Kraft. Die Mitteilung beschreibt das weitere Vorgehen. Sobald die rechtliche Prüfung der Texte abgeschlossen ist, werden die beiden Länder auf die Unterzeichnung des Abkommens hinarbeiten. Ziel ist eine Unterzeichnung bis Ende 2026, gefolgt von den erforderlichen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren. Ein Datum für das Inkrafttreten nennt die Mitteilung nicht.
Ein Ungleichgewicht bei den Zöllen, das die Revision korrigieren will
Der zentrale Punkt für exportierende Unternehmen liegt in einem Vergleich, den das SECO liefert. Im Rahmen des bestehenden Abkommens sind fast alle chinesischen Importe in die Schweiz von Zöllen befreit, während dies nur für rund die Hälfte der Schweizer Exporte nach China gilt. Gemäss der Mitteilung korrigiert das optimierte Abkommen dieses Ungleichgewicht: 99,8 Prozent der heutigen Exporte der Schweiz werden zollfrei in den chinesischen Markt gelangen können.
Der Schritt von rund der Hälfte auf 99,8 Prozent ist somit die Entwicklung, die aus dem Text hervorgeht. Zwei Präzisierungen sind allerdings nötig. Zum einen beschreibt diese Zahl, was das revidierte Abkommen vorsieht, und nicht eine bereits bestehende Situation: Sie wird erst nach Abschluss der Schritte der Unterzeichnung und Genehmigung gelten. Zum anderen nennt die Mitteilung weder die betroffenen Produkte oder Branchen noch allfällige Fristen für den Zollabbau noch die Höhe der betroffenen Zölle. Allein anhand dieser Quelle lässt sich daher nicht abschätzen, was das Abkommen für ein bestimmtes Unternehmen konkret ändern würde.
Über die Zölle hinaus
Die Revision beschränkt sich nicht auf die Zölle. Laut SECO garantiert das optimierte Abkommen Schweizer Investoren zudem einen Zugang zum chinesischen Markt. Die Bestimmungen zu Umweltfragen und zu den Rechten der Arbeitnehmenden werden ausserdem ausgeweitet und gestärkt.
Die Mitteilung zählt zudem weitere Bereiche auf, die von der Optimierung erfasst werden:
- die Ursprungsregeln und die Handelserleichterungen;
- der Handel mit Dienstleistungen;
- der digitale Handel;
- der Wettbewerb;
- die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit.
Der konkrete Inhalt dieser Kapitel wird in der Mitteilung nicht beschrieben. Das SECO verweist auf zwei am selben Tag veröffentlichte Dokumente: ein Memorandum of Understanding zwischen dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung und dem Handelsministerium der Volksrepublik China über den Abschluss der Verhandlungen sowie ein Faktenblatt zur Optimierung des Abkommens. Diese Dokumente wurden für diesen Artikel nicht konsultiert.
Was das für Exporteure bedeuten kann
Für Schweizer Unternehmen, die in China verkaufen, betrifft die angekündigte Neuerung in erster Linie die Zölle. Eine mögliche Lesart ist, dass Exporteure, deren Produkte heute von keiner Zollbefreiung profitieren, am direktesten von der angekündigten Ausweitung betroffen wären. Die Quelle sagt jedoch nicht, welche Unternehmen oder Branchen davon profitieren würden und in welchem Ausmass.
Die Mitteilung hält auch fest, dass die Revision die Ursprungsregeln und die Handelserleichterungen betrifft, zwei Bereiche, die zum Alltag der Exporteure gehören, präzisiert aber nicht, welche Änderungen vorgenommen werden. Zu den Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Schweiz oder auf die von den Haushalten bezahlten Preise sagt die Mitteilung nichts; es wäre verfrüht, darüber Aussagen zu machen.
Der Kontext: ein Abkommen von 2014 und ein wichtiger Partner
Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China stammt aus dem Jahr 2014. Die Verhandlungen über seine Optimierung wurden im September 2024 offiziell aufgenommen und nach fünf Verhandlungsrunden abgeschlossen. Gemäss SECO hat die Schweiz ihre Verhandlungsziele erreicht. Es handelt sich um die Einschätzung der Schweizer Seite; die Einschätzung der chinesischen Seite gibt die Mitteilung nicht wieder.
Die Mitteilung erinnert daran, dass China nach der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Ebenfalls gemäss diesem Text verbessert und sichert der Bundesrat mit der Optimierung des Abkommens den Zugang zum chinesischen Markt und hilft so Schweizer Unternehmen, ihre Exportmärkte zu diversifizieren. Die Mitteilung liefert hingegen weder Handelsvolumen noch Daten, mit denen sich dieses Gewicht oder seine Entwicklung über die Zeit messen liessen.
Sie gibt zudem die offizielle Position der Schweiz wieder: Sie erwähnt keinerlei Kritik und keine abweichende Lesart, etwa zur Tragweite der Umwelt- und Sozialbestimmungen. Dass solche in dieser Quelle fehlen, lässt nicht den Schluss zu, dass es keine gibt.
Die nächsten Schritte
- Abschluss der rechtlichen Prüfung der Texte;
- Unterzeichnung des Abkommens, angestrebt bis Ende 2026;
- erforderliche innerstaatliche Genehmigungsverfahren;
- Inkrafttreten: Die Mitteilung nennt kein Datum.




