Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde von Swisscom im Streit mit der Wettbewerbskommission (WEKO) um den Bau ihres Glasfasernetzes gutgeheissen. Es hebt den Entscheid der Wettbewerbsbehörde auf, einschliesslich der im Dezember 2023 verhängten Busse von 18 Millionen Franken. Das Unternehmen hat das Urteil am 13. Oktober 2026 öffentlich gemacht; swissinfo.ch berichtete am Tag darauf gestützt auf eine Meldung von Keystone-SDA darüber.

Ein Streit seit 2020

Im Kern geht es um die Architektur des Netzes. 2020 hatte Swisscom für den Glasfaserausbau eine sogenannte Point-to-Multipoint-Topologie (P2MP) eingeführt: Eine Zuleitung wird bis zum Kabelschacht in der Strasse verlegt, wo das Signal anschliessend auf die Haushalte verteilt wird. Die Folge, wie swissinfo.ch festhält: Mit diesem System können Konkurrenten keine durchgehenden Leitungen mehr mieten.

Im Dezember 2020 eröffnete die WEKO eine Untersuchung zu dieser Architektur. Gleichzeitig ordnete sie vorsorgliche Massnahmen an, die die Inbetriebnahme neuer P2MP-Anschlüsse weitgehend untersagten, was den Ausbau in der von Swisscom geplanten Form bremste. Im Dezember 2023 kam die Kommission zum Schluss, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, und verhängte die Busse von 18 Millionen Franken. Swisscom focht diesen Entscheid beim BVGer an.

Keine marktbeherrschende Stellung auf dem abgegrenzten Markt

Die Argumentation des Gerichts setzt zunächst beim Markt an. Laut BVGer nimmt Swisscom auf dem Markt, wie ihn die WEKO abgegrenzt hat, keine marktbeherrschende Stellung ein. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung setzt jedoch voraus, dass man eine solche innehat: Ohne sie kann das Unternehmen nicht gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Die WEKO hat somit zu Unrecht einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht angenommen, fasst swissinfo.ch zusammen.

Das BVGer zieht daraus laut der Medienmitteilung von Swisscom zwei Schlüsse: Die ursprünglich umgesetzte P2MP-Architektur verstösst nicht gegen das Wettbewerbsrecht, und die Voraussetzungen für die von der WEKO angeordneten Massnahmen sind nicht erfüllt.

Zwei Lesarten desselben Netzes

Im Dossier stehen sich zwei Einschätzungen derselben Infrastruktur gegenüber. Für Swisscom ist die nun vom BVGer bestätigte P2MP-Topologie «eine zukunftsweisende Lösung»: Sie ermögliche einen raschen und kostengünstigen Ausbau der Glasfaseranschlüsse in der ganzen Schweiz. Das Unternehmen fügt hinzu, dass diese Architektur in den meisten europäischen Ländern beim Ausbau von FTTH, also Glasfaser bis in die Wohnung, vorherrsche. Es handelt sich dabei um die Argumentation des Unternehmens, das selbst darauf hinweist, dass seine Konkurrenten die Märkte anders definieren können.

2023 war die WEKO dagegen zum Schluss gekommen, dass Swisscom ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Die konsultierten Quellen berichten weder von einer Reaktion der WEKO noch der anderen Anbieter auf das Urteil des BVGer.

Ein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist

Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden, wie beide Quellen festhalten. Sie geben nicht an, ob die WEKO das oberste Gericht anrufen will. Der Streit könnte also noch eine weitere Runde erleben.

In der Praxis ändert sich vorerst nichts. Unabhängig vom Entscheid des BVGer setzt Swisscom nach eigenen Angaben den Ausbau ihres Netzes fort, und neue Anschlüsse werden vorläufig in der von der WEKO verlangten Point-to-Point-Architektur (P2P) erstellt. Das Unternehmen will das Urteil im Detail prüfen und allfällige Auswirkungen auf den weiteren Ausbau analysieren. Es lässt offen, ob es zur P2MP-Topologie zurückkehren will und in welchem Zeitraum.

Welche Folgen für die Finanzen, die Haushalte und den Wettbewerb

Finanziell bleibt der Ausblick von Swisscom für das Geschäftsjahr 2026 nach Angaben des Unternehmens unverändert. Die Aufhebung der Busse von 18 Millionen Franken veranlasst das Unternehmen also nicht, seine Prognosen anzupassen; dabei handelt es sich um eine Einschätzung der Geschäftsleitung und nicht um ein festgestelltes Ergebnis.

Für Haushalte und Unternehmen geht es weniger um die Höhe der Busse als um die Art und Weise, wie die Glasfaser zu ihnen gelangt. Swisscom will nach eigenen Angaben möglichst viele Haushalte und Unternehmen anschliessen und bezeichnet moderne digitale Infrastrukturen als Voraussetzung für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Landes. Für die konkurrierenden Anbieter bleibt der Zugang zu den Leitungen die zentrale Frage: Eine allfällige Rückkehr zu P2MP würde ihnen erneut die Möglichkeit nehmen, durchgehende Leitungen zu mieten. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist und Swisscom ihre technischen Entscheide nicht bekannt gegeben hat, bleibt das Gleichgewicht zwischen raschem Ausbau und der Öffnung des Netzes für den Wettbewerb eine offene Frage.

Quellen