Die Revision des Postgesetzes stösst nicht auf einhellige Zustimmung. Laut Keystone-SDA, aufgegriffen von SWI swissinfo.ch, hat der Entwurf der Regierung während des Vernehmlassungsverfahrens, das am Donnerstag zu Ende gegangen ist, Kritik von links wie von rechts des politischen Spektrums ausgelöst. Die Post hingegen begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt um einen Vorentwurf: Es ist keine Gesetzesänderung beschlossen.
Was die Revision des Postgesetzes bezweckt
Die Regierung hat ihren Entwurf im Juni in die Vernehmlassung geschickt. Laut der Meldung will sie damit auf zwei Entwicklungen reagieren: die sinkende Nachfrage nach traditionellen Postdienstleistungen und den Ausbau kommerzieller Tätigkeiten durch die Post, die über ihren Grundauftrag hinausgehen.
Die Quelle führt nicht alle Massnahmen im Einzelnen auf. Anhand der Reaktionen werden jedoch zwei Teile des Textes erkennbar: ein geplanter Leistungsabbau ab 2030 und Regeln für Firmenübernahmen durch die Post. Der Text des Vorentwurfs ist in der Meldung nicht verlinkt.
Wirtschaftskreise fordern mehr Öffnung
Auf der rechten Seite werfen die Wirtschaftskreise dem Entwurf eine ungenügende Marktöffnung vor. Zudem halten sie die vorgesehenen Einschränkungen für Firmenübernahmen für zu lasch. Im Hintergrund steht die Frage des Wettbewerbs zwischen einem öffentlichen Unternehmen und privaten Anbietern, wenn Ersteres über sein Kerngeschäft hinaus expandiert.
Linke und Regionen sorgen sich um den Service public
Die linken Parteien und die Regionen kritisieren ihrerseits den ab 2030 geplanten Leistungsabbau. Laut der Meldung befürchten sie ein weniger dichtes Poststellennetz und weniger Zustelltage. Diese Befürchtungen betreffen die Grundversorgung, also die Basisleistungen, die das Gesetz der gesamten Bevölkerung garantiert.
Die Post verteidigt eine «dynamische Regulierung»
Die Post begrüsst die geplanten Änderungen, die sie als «dynamische Regulierung» bezeichnet. Das Unternehmen betont, wie wichtig es sei, über Handlungsspielraum zu verfügen.
Die nächsten Schritte
Die Meldung nennt weder den Zeitplan noch das genaue weitere Vorgehen. Grundsätzlich wertet die Regierung nach Abschluss einer Vernehmlassung die eingegangenen Stellungnahmen aus und entscheidet dann, ob sie ihren Entwurf beibehält, ändert oder fallen lässt. Hält sie daran fest, überweist sie einen Gesetzesentwurf an das Parlament, das ihn noch abändern oder ablehnen kann. Die in der Vernehmlassung geäusserte Kritik hat also ebenso wenig Entscheidungscharakter wie der Vorentwurf selbst.
Quellen
- SWI swissinfo.ch (Keystone-SDA): «Swiss postal revamp plan faces fire during consultation»




