Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat am 8. Oktober 2026 bekanntgegeben, dass sie eine Teilrevision ihres Rundschreibens 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» verabschiedet hat. Dieser Text legt die Praxis der FINMA zu den Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung über digitale Kanäle im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG) fest. Die Änderungen treten am 1. November 2026 in Kraft.

Es handelt sich um ein Rundschreiben, also um ein Instrument, mit dem die Aufsichtsbehörde präzisiert, wie sie das geltende Recht anwendet. Es richtet sich an die dem GwG unterstellten Finanzintermediäre, die ihre Kundinnen und Kunden aus der Ferne, per Video oder online, identifizieren.

E-ID für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen aus der Ferne zugelassen

Laut der FINMA berücksichtigt die Revision die neuesten technischen Entwicklungen und insbesondere das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz), dessen Inkrafttreten angekündigt ist. Konkret wird die elektronische Identität (E-ID) bei der dem GwG unterstellten Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle zur Identifizierung verwendet werden können.

Die Mitteilung nennt das Datum des Inkrafttretens des E-ID-Gesetzes selbst nicht. Ob die E-ID in einem Kontoeröffnungsprozess genutzt werden kann, hängt in der Praxis also davon ab, ob diese elektronische Identität für die Kundinnen und Kunden tatsächlich verfügbar ist.

Dokumente mit QR-Code solchen mit MRZ gleichgestellt

Neben weiteren punktuellen Anpassungen werden laut der FINMA Ausweisdokumente mit einem QR-Code, wie der Schweizer Führerausweis, gleich behandelt wie Dokumente mit einer maschinenlesbaren Zone (MRZ, für machine-readable zone).

Was die Anhörung verändert hat

Die Revision war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Die FINMA erklärt, mehrere dabei geäusserte Anliegen berücksichtigt und in das Rundschreiben aufgenommen zu haben. Zwei Punkte hebt sie in ihrer Mitteilung hervor.

Erstens muss neu eine Lebenderkennung (Liveness Detection) als zusätzliche Sicherheitsmassnahme bei der Online-Identifizierung eingeführt werden. Erklärtes Ziel ist es, den wachsenden Risiken im Zusammenhang mit neuen Technologien zu begegnen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz. Es geht darum zu überprüfen, dass sich im Moment der Identifizierung tatsächlich eine reale Person hinter dem Bildschirm befindet und nicht ein Bild, eine Aufzeichnung oder ein künstlich erzeugter Inhalt.

Zweitens lässt die FINMA für die Überprüfung des Wohnsitzes im Rahmen der Online-Identifizierung digitale Prozesse zu, welche die Vertragspartei und ihre Infrastruktur zuverlässig mit einem Wohnsitz verknüpfen.

Was sich für Banken und Fintechs ändert

Für Institute, die Konten aus der Ferne eröffnen, seien es traditionelle Banken, digitale Banken oder andere Finanzintermediäre, erweitert die Revision die anerkannten Identifizierungsmittel (E-ID, Dokumente mit QR-Code) und die Möglichkeiten zur Überprüfung des Wohnsitzes. Gleichzeitig fügt sie für die Online-Identifizierung eine Sicherheitsanforderung hinzu, die Lebenderkennung.

Nach unserer Lesart verbindet das Rundschreiben damit zwei Bewegungen: eine Lockerung zugunsten vollständig digitaler Abläufe und eine Verschärfung der Kontrollen gegen Betrug mithilfe künstlicher Intelligenz. Die betroffenen Institute haben wenig Zeit, denn das Inkrafttreten erfolgt rund drei Wochen nach der Veröffentlichung.

Was noch zu klären ist

Die Mitteilung der FINMA bleibt in mehreren Punkten allgemein. Sie führt weder die erwarteten technischen Anforderungen an die Lebenderkennung aus noch die Kriterien, nach denen beurteilt wird, ob ein digitaler Prozess eine Kundin oder einen Kunden «zuverlässig» mit dem Wohnsitz verknüpft. Auch allfällige Übergangsbestimmungen erwähnt sie nicht. Diese Elemente sind im Text des revidierten Rundschreibens und in den von der FINMA veröffentlichten Dokumenten nachzulesen.

Schliesslich bleibt die Nutzung der E-ID an den Zeitplan des E-ID-Gesetzes gebunden, zu dem die Mitteilung lediglich festhält, dass es in Kraft treten soll. Die Ankündigung der FINMA eröffnet eine regulatorische Möglichkeit; sie garantiert nicht, dass jedes Institut diese bereits ab dem 1. November 2026 in seine Prozesse integrieren wird.

Quellen

FINMA, «FINMA adopts partially revised Circular 2016/7 “Video and online identification”», Medienmitteilung vom 8. Oktober 2026