Brillen mit Kamera haben am Beckenrand und in den Garderoben nichts verloren. Diese Botschaft richteten drei Deutschschweizer Verbände am Montag, 12. Oktober, an die Öffentlichkeit: der Schweizerische Schwimmlehrerverband, der Verband der Schwimmbäder und der Schweizerische Saunaverband. In einer gemeinsamen Stellungnahme, die von der Nachrichtenagentur Keystone-SDA verbreitet wurde, vertreten sie die Ansicht, dass die Reglemente der kommunalen und lokalen Schwimmbäder das Tragen dieser Geräte untersagen sollten.
Eine Empfehlung, kein gesetzliches Verbot
Zunächst gilt es, die Art des Vorstosses zu klären. Es sind Berufsverbände, die sich an die Betreiber wenden: Sie raten Städten und Gemeinden, ihre Betriebsreglemente anzupassen. Ihrer Ansicht nach soll das Tragen optischer Geräte mit Aufnahmefunktion künftig in sämtlichen Anlagen ausgeschlossen sein.
Damit diese Regel vor Ort auch durchgesetzt werden kann, haben die Verbände einen Leitfaden für das Personal sowie ein Informationsplakat für die Badegäste erarbeitet. Konkret entscheidet also jeder Betreiber, oft eine Gemeinde, selbst, ob er dieses Verbot in seine Hausordnung aufnimmt.
Was diese Brillen filmen und warum sie beunruhigen
Sogenannte intelligente Brillen sind mit einer integrierten Kamera ausgestattet, mit der sich Fotos aufnehmen oder Videos drehen lassen.
Genau dieser Punkt bewegt die Verbände: Diese Geräte lassen sich kaum von gewöhnlichen Brillen unterscheiden. In ihrer Mitteilung warnen sie vor Fotos und Videos, die ohne Wissen der gefilmten Personen entstehen, und sehen die Privatsphäre in den Becken und Garderoben bedroht, also an Orten, an denen man naturgemäss wenig bekleidet ist.
Wie erkennt man sie? Die Verbände liefern keine Liste von Erkennungsmerkmalen, und gerade weil diese Brillen gewöhnlichen Modellen gleichen, ist die Kontrolle heikel. Ihre Empfehlung zielt im Übrigen breit auf alle optischen Geräte mit Aufnahmefunktion statt auf einen bestimmten Produkttyp.
Eine Frage der Privatsphäre
Im Kern geht es um den Schutz der Privatsphäre, ein besonders heikles Thema an Orten wie Becken, Saunas und Garderoben. Mit einer Regel, die im Reglement der Anlagen verankert ist, wollen die Verbände vor allem dem Personal ein Mittel zum Eingreifen in die Hand geben, gestützt auf den Leitfaden und das Plakat, die sie vorbereitet haben.
Wachsender politischer Druck in der Deutschschweiz
Der Vorstoss der Verbände steht in einem grösseren Zusammenhang. Laut swissinfo.ch hat der Druck auf die Behörden in den letzten Monaten zugenommen: In Bern, Zürich und weiteren Städten wurden Motionen eingereicht, die ein Verbot vernetzter Brillen in städtischen Schwimmbädern und Sportanlagen verlangen. Ende August hatte dasselbe Medium bereits berichtet, dass sich Basel, Luzern und weitere Schweizer Städte wegen dieser Geräte in öffentlichen Bädern sorgten.
In der Westschweiz vorerst keine Massnahmen
Westlich der Saane gibt man sich abwartender. Der Verband der Westschweizer und Tessiner Schwimmbäder (APRT) teilte Keystone-SDA mit, vorerst keine Massnahmen zu ergreifen. Ihm sei keine konkrete Meldung im Zusammenhang mit diesem noch relativ neuen Phänomen zugegangen, das Personal sei jedoch geschult und für das Thema sensibilisiert worden.
Dieser unterschiedliche Rhythmus überrascht nicht: Die Deutschschweizer Verbände reagieren auf eine politische Debatte, die in mehreren grossen Städten bereits im Gang ist, während aus der Romandie keine Vorfälle gemeldet werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Westschweizer Gemeinden ihre Reglemente ebenfalls anpassen oder ob die Sensibilisierung des Personals ausreicht.




