Der erste Schweizer Bitcoin-ETF für Privatanleger, der Bitcoin Fund ETF (BBIT), wird ab seiner Kotierung an der SIX Swiss Exchange, der Schweizer Börse in Zürich, auch für ausländische Banken und Broker handelbar sein. Die SIX Swiss Exchange hat dies am 29. Oktober 2026 gegenüber CoinDesk bestätigt, berichtet das Journal du Coin. Die Kotierung wird im November erwartet, ein genaues Datum steht nicht fest. Der öffentliche Vertrieb bleibt allerdings auf die Schweiz beschränkt.
Wer BBIT an der Schweizer Börse handeln kann
Rund 90 Banken und Broker aus der Schweiz und dem Ausland sind laut dem Journal du Coin bereits am Zürcher Handelsplatz zugelassen. Sie alle werden den Titel ab seiner Zulassung handeln können, für Institutionen ebenso wie für Privatpersonen.
Danielle Reischuk, Leiterin Sales ETF und ETP bei der SIX Swiss Exchange, beschreibt zwei Wege für einen internationalen Broker. Er kann zugelassener Teilnehmer werden und direkt auf den Titel zugreifen. Er kann aber auch über einen bestehenden Teilnehmer gehen.
Kaufen zu können heisst nicht, an die eigenen Kunden weiterverkaufen zu dürfen. Ein ausländischer Broker bleibt an die Regeln des Landes seiner Kundschaft gebunden. Vorerst ist BBIT nur in der Schweiz für den öffentlichen Vertrieb zugelassen.
Auch bei den Schweizer Banken wird der Titel nicht sofort erscheinen. Laut Danielle Reischuk sieht ihn eine Privatperson erst dann in ihrer Banking-App, wenn ihr Institut die technische Integration abgeschlossen hat.
Warum die Schweiz erlaubt, was Europa verbietet
Ein ETF, also ein börsengehandelter Fonds (exchange traded fund), muss seine Risiken grundsätzlich auf mehrere Anlagen verteilen. Ein Fonds, der zu 100 % in Bitcoin investiert, erfüllt diese Regel nicht. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat deshalb eine Ausnahmebewilligung erteilt, die am 20. Oktober 2026 bekanntgegeben wurde.
Die Aufsichtsbehörde begründet sie laut ihrer Mitteilung mit der langen Handelsgeschichte von Bitcoin und seinen hohen Handelsvolumen. Ein Sprecher präzisierte laut dem Journal du Coin, dass dieser Entscheid nicht automatisch den Weg für ETF auf Ether oder Solana ebnet. Weitere Gesellschaften haben Gesuche eingereicht, ohne dass deren Zahl bekannt ist.
In der Europäischen Union hindert die für Publikumsfonds vorgeschriebene Diversifikation diese daran, direkt in Bitcoin zu investieren. Das Journal du Coin stützt sich dabei auf einen Bericht des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB). Die Schweizer Ausnahmebewilligung ist damit ein Sonderfall. Die Bedingungen der FINMA haben wir in unserem Artikel über den ersten Schweizer Bitcoin-ETF erläutert. Den breiteren regulatorischen Rahmen beschreibt unsere Seite FINMA und Kryptowährungen.
ETF oder ETP: Was sich für Anleger ändert
Bitcoin wird in Zürich bereits gehandelt, vor allem aber in Form von ETP, also börsengehandelten Produkten (exchange traded products). Die SIX Swiss Exchange kotiert solche Produkte seit November 2018, als Amun, heute 21Shares, laut dem Journal du Coin das weltweit erste Krypto-ETP lancierte.
Der Unterschied liegt im rechtlichen Status, erklärt BIT Asset Management, die Gesellschaft, die BBIT verwaltet, in ihrer Mitteilung vom 22. Oktober 2026. Ein ETP ist ein Schuldtitel: Der Käufer hält eine Forderung gegenüber dem Emittenten, die durch bei einer Verwahrstelle hinterlegte Bitcoins gedeckt ist. BBIT ist ein regulierter Fonds, dessen Bitcoins ausserhalb der Bilanz seines Verwalters verwahrt werden.
| Kriterium | In Zürich kotiertes Bitcoin-ETP | ETF BBIT |
|---|---|---|
| Art | Schuldtitel gegenüber dem Emittenten | Anteil an einem von der FINMA bewilligten Fonds nach Schweizer Recht |
| Bei Ausfall des Verwalters oder des Emittenten | Der Anleger reiht sich bei den Gläubigern ein | Bitcoins ausserhalb der Bilanz des Verwalters verwahrt |
| Präsenz an der SIX Swiss Exchange | Seit November 2018 | Kotierung im November 2026 erwartet |
| Jährliche Gebühren | Von 0,05 % bis 2 % je nach europäischem Produkt | In unseren Quellen nicht angegeben |
Die Gebühren der ETP stammen aus einem Ratgeber des Journal du Coin, den wir in unserem Vergleich Bitcoin direkt oder ETP aufgegriffen hatten. Dieser Ratgeber bezifferte die günstigsten Produkte auf 0,05 % bis 0,25 % pro Jahr, einige ältere Produkte auf bis zu 1 % oder sogar 2 %.
Gebühren, Verwahrung, Risiko: Was Anleger in der Schweiz wissen sollten
- Das Marktrisiko bleibt vollständig bestehen. In ihrer Mitteilung vom 20. Oktober 2026 warnt die FINMA, dass das investierte Kapital einen erheblichen Teil seines Werts verlieren kann. Bitcoin hat bereits mehrmals über 50 % eingebüsst, erinnerte der Ratgeber des Journal du Coin.
- Die Verwahrung ist geregelt. Die Institute müssen die mit der Aufbewahrung der Bitcoins verbundenen Risiken verringern, gemäss den von der FINMA am 12. Januar 2026 veröffentlichten Leitlinien.
- Auch der Vertrieb ist geregelt. Ohne persönliche Beratung entfällt für den Käufer die Angemessenheitsprüfung, er erhält aber einen Risikohinweis. Eine Bank, die berät oder ein Portfolio verwaltet, muss laut dem Journal du Coin die finanziellen Verhältnisse, die Ziele und die Erfahrung des Kunden prüfen.
- Die Handelszeiten unterscheiden sich. Bitcoin wird rund um die Uhr gehandelt, die Börse schliesst dagegen abends und am Wochenende. Ein kotiertes Produkt kann daher nach einem turbulenten Wochenende mit einer deutlichen Kurslücke eröffnen.
Die Vertriebsregeln beruhen auf dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Laut der FINMA sollen sie einen höheren Schutz bieten als ein Direktkauf von Kryptowährungen. Dieser Rahmen gehört zu unserer Rubrik Krypto-Regulierung und -Steuern.
Eine Nachfrage, die sich noch nicht beziffern lässt
Weder die SIX Swiss Exchange noch BIT Asset Management haben laut dem Journal du Coin eine Schätzung der Nachfrage veröffentlicht. Der einzige Anhaltspunkt kommt aus den USA. Die amerikanischen Bitcoin-ETF verzeichneten seit Januar 2024 Nettozuflüsse von insgesamt 57,96 Milliarden Dollar, laut SoSoValue per 21. Oktober 2026, wie wir in unserem Artikel über die Flüsse der börsengehandelten Fonds festhielten. Diese Flüsse bleiben volatil: Hedgefonds verkauften dort 68'000 Bitcoins, bevor Staatsfonds übernahmen, so das Journal du Coin.
Was noch nicht bekannt ist
- Das genaue Datum der Kotierung von BBIT an der SIX Swiss Exchange.
- Die Verwaltungsgebühren des Fonds und der Name seiner Verwahrstelle: Unsere Quellen nennen sie nicht.
- Die Schweizer Banken und Broker, die den Titel ab dem ersten Tag anbieten werden.
- Die Zahl und das Schicksal der weiteren bei der FINMA eingereichten Gesuche für Bitcoin-ETF.
Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar.
Quellen
- Journal du Coin: «Bitcoin : la Suisse s'affranchit des règles européennes avec le premier ETF spot coté sur SIX», 29. Oktober 2026
- 2clics.com: «Die FINMA bewilligt den ersten öffentlich zugänglichen Bitcoin-ETF nach Schweizer Recht», 21. Oktober 2026
- 2clics.com: «Bitcoin direkt oder über ein ETP: Verwahrung, Gebühren und Risiken im Vergleich», 19. Oktober 2026
- 2clics.com: «Bitcoin-Kurs unter 82'000 Dollar: börsengehandelte Fonds und Erdöl», 24. Oktober 2026




